Psychotherapie
Indikation:
Psychotherapie ist sinnvoll, wenn bei Ihrem Kind, Ihnen als Eltern/ Familie oder dir als Jugendlichem ein Leidensdruck besteht. Manchmal zeigt sich dieser auch in der Schule oder im Kontakt mit Gleichaltrigen. Psychotherapie und Beratung können bei verschiedenen psychischen Erkrankungen, in akuten Krisen oder bei belastenden psychosozialen Situationen professionelle Hilfe leisten.
Gründe für eine Vorstellung in meiner Praxis könnten sein:
Ängste, Panikstörungen, soziale und spezifische Phobien
Depressionen (z.B. Selbstwertprobleme, Stimmungsschwankungen, selbstverletzendes Verhalten, Suizidgedanken)
Somatoforme Störungen (z.B. nichtorganische Bauch-, Kopfschmerzen)
Zwangsstörungen (Zwangshandlungen und Zwangsgedanken)
Ticstörungen
Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS bzw. HKS)
Anpassungsstörungen (Bewältigung kritischer Lebensphasen- und Ereignisse)
Traumafolgestörungen/ Posttraumatische Belastungsstörungen
Trauerreaktionen
Substanzgebundene Süchte
Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge-Eating)
Störungen des Sozialverhaltens (oppositionelles, aggressives, dissoziales Verhalten)
Emotionale Störungen des Kindesalters
Persönlichkeitsstörungen
Bindungsstörungen
Ausscheidungsstörungen (Einnässen und Einkoten)
Ablauf und Kosten:
Das Erstgespräch ist unverbindlich und findet im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie einer ersten Erfassung des Vorstellungsgrundes und der aktuellen Situation. Anmeldungen zu Erstgesprächen erfolgen ausschließlich per oder über das Kontaktformular.
Im Anschluss finden bis zu sechs probatorische Sitzungen statt. In diesen Terminen soll durch eine ausführliche Erfassung der Lebensgeschichte und der Belastungssituation sowie ggf. Diagnostik die Indikation für eine Psychotherapie abgeklärt werden.
Sollte eine Psychotherapie indiziert sein wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Der Psychotherapie eines Kindes bzw. Jugendlichen bis 15 Jahre müssen alle Sorgeberechtigten (schriftlich) zustimmen. Jugendliche ab 15 Jahren können auch ohne das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten eine Psychotherapie beginnen. Eine psychotherapeutische Sitzung im Einzelsetting dauert üblicherweise 50 Minuten und findet einmal pro Woche statt.
Ergänzend zur Psychotherapie mit Kindern finden regelmäßige Elterngespräche statt. In den diesen Gesprächen werden auslösende und aufrechterhaltende Faktoren erarbeitet, das Verständnis für die Hintergründe der Symptomatik des Kindes vertieft und daraus hilfreiche Verhaltens- und Erziehungsstrategien entwickelt.
Bei der Therapie von Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden Eltern - je nach Alter und Krankheitsbild des Jugendlichen - nur noch begrenzt oder gar nicht einbezogen.
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen und Privatkassen übernommen. Da ich eine vertragsärztliche Praxis habe, kann ich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bei Privatversicherten müssen Eltern die Kostenübernahme bei der Versicherung veranlassen.


